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Empfehlung zum Planfeststellungsverfahren


In diesem Jahr erwarten wir die ersten Planfeststellungsbeschlüsse!

Informationen dazu erhalten Sie zu gegebener Zeit auf unserer Homepage.





Was können Sie nach Auslegung des Planfeststellungsbeschluss tun?



25 Jahre dauert nun schon die Planung. Zum letzten mal können Sie selber aktiv werden.

Allerdings müssen alle warten, es wird ohne lange Vorankündigung der Planfeststellungsbeschluss erlassen und  öffentlich ausgelegt. 

Dann ist nur wenig Zeit, die Entscheidungen zu prüfen und zu handeln, bevor er rechtskräftig wird. 

Hier unsere Empfehlungen:

Personen, die bereits eine Einwendung gemacht haben, empfehlen wir:
 
  1. Soweit Sie weiterhin mit dem Vorhaben nicht einverstanden sind, besteht die Möglichkeit der Klageerhebung. Zuständig ist das Bundesverwaltungsgericht, wobei dort die Vertretung durch einen Anwalt zwingend erforderlich ist. Für die Klagefrist gilt grundsätzlich, dass diese mit dem Ende der öffentlichen Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses, der für einen Zeitraum von zwei Wochen öffentlich auszulegen ist, beginnt (Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird öffentlich bekannt gemacht)! Nach Ende der genannten Auslegungsfrist muss die Klage innerhalb eines Monats erhoben werden. Soweit einzelnen Betroffenen der Planfeststellungsbeschluss individuell (per Post) zugestellt wird, beginnt die Monatsfrist bereits mit der individuellen Zustellung. Die Klage ist innerhalb einer Frist von 6 Wochen zu begründen (dabei ist die Klagefrist von einem Monat bereits eingeschlossen).
  2. Prüfen Sie, ob Ihren Einwendungen statt gegeben wurde oder nicht - Punkt für Punkt
  3. Entscheiden Sie, ob Sie gegen Feststellungen klagen wollen, die Sie persönlich und Ihr Grundstück direkt betreffen. Nur wer selber klagt, wird - beim Fehlen entsprechender Regelungen in der Planfeststellung - eventuell entschädigt, erfolgreiche Klagen anderer lösen keinen Anspruch für Sie aus.
  4. Entscheiden Sie, ob Sie gegen Sie betreffende Feststellungen klagen wollen, z.B. unzureichenden Lärmschutz für ihr Wohngrundstück, fehlende Entschädigungsregelungen. Klagen Sie selber und / oder ermuntern und unterstützen Sie klageberechtigte Umweltverbände (z.B. NABU), soweit sie Allgemeininteressen, wie Natur- oder Umweltschutz geltend machen wollen oder klageberechtigte Bürgerinitiativen (z.B. Betuwe - so nicht! Wesel e.V. www.betuwe-wesel.de ) zu einer Klage 
  5. Nach einem Monat haben Sie keine direkte Klagemöglichkeit mehr.
 
Personen, die bisher keine Einwendung gemacht haben, empfehlen wir:  
 
  1. Aufgrund des § 7 Abs. 4 UmwRG führt die Tatsache, dass keine Einwendungen erhoben wurden, nicht dazu, dass sie diese nicht doch noch in einem Klageverfahren geltend machen können. Insofern gilt grundsätzlich das bereits Gesagte.
  2. Entscheiden Sie, ob Sie sich gegen Feststellungen genereller Natur (z.B. Lärmschutz, Umweltschutz) engagieren wollen, die Sie und Teile der Allgemeinheit benachteiligen. Ermuntern und unterstützen Sie klageberechtigte Umweltverbände (z.B. NABU) oder Bürgerinitiativen (Betuwe - so nicht! Wesel e.V. www.betuwe-wesel.de) bei einer Klage 
  3. Nach einem Monat haben auch diese Verbände keine direkte Klagemöglichkeit mehr.
 
Eigentümern, die an die Bahn verkaufen sollen, empfehlen wir:
 
  1. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, die Planfeststellung verpflichtet Sie nicht automatisch zum Verkauf oder zu irgendwelchen Handlungen. Soweit die Bahn sich nicht mit Ihnen einigt, ist sie ggf. gezwungen ein aufwendiges Enteignungsverfahren durchführen zu lassen.
  2. Nutzen Sie öffentliche Verzeichnisse wie z.B. die Bodenrichtwertkarten und Immobilienrichtwerte (borisplus.nrw.de) und unabhängige Gutachter zur Bewertung von Grundstücken, Aufbauten und Pflanzungen
  3. Tauschen Sie sich mit anderen Anliegern und der Stadt Voerde aus
  4. Eine angemessene Entschädigung ist Ihr gutes Recht
  5. Wer Sie enteignen will, muss nachweisen, selber angemessene Angebote unterbreitet zu haben und trägt die Kosten. Im Enteignungsverfahren bestellt das Gericht neutrale Gutachter







Veröffentlichungen der Leibnitz Universität Hannover zu den Mess-Ergebnissen in Hamminkeln:
 
 





Quellen:    

http://www.betuwe-niederrhein.de/Handlungsempfehlungen

 

http://www.betuwe-voerde.de/Handlungsempfehlungen-im-Verfahren



 

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Zur Ausbaustrecke und den
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Hamminkeln-Wesel


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zum Planfeststellungs-
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PFA 3.1 Haldern


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