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											|  |  |  | Empfehlung zum Planfeststellungsverfahren |  |  |  
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 In diesem Jahr erwarten wir die ersten Planfeststellungsbeschlüsse!Informationen dazu erhalten Sie zu gegebener Zeit auf unserer Homepage.  
 
 
 Was können Sie nach Auslegung des Planfeststellungsbeschluss tun? 
 
 25 Jahre dauert nun schon die Planung. Zum letzten mal können Sie selber aktiv werden. 
 Allerdings  müssen alle warten, es wird ohne lange Vorankündigung der  Planfeststellungsbeschluss erlassen und  öffentlich ausgelegt.  
 Dann ist nur wenig Zeit, die Entscheidungen zu prüfen und zu handeln, bevor er rechtskräftig wird.  
 Hier unsere Empfehlungen:
 
 Personen, die bereits eine Einwendung gemacht haben, empfehlen wir:   
    Soweit  Sie weiterhin mit dem Vorhaben nicht einverstanden sind, besteht die  Möglichkeit der Klageerhebung. Zuständig ist das  Bundesverwaltungsgericht, wobei dort die Vertretung durch einen Anwalt  zwingend erforderlich ist. Für die Klagefrist gilt grundsätzlich, dass  diese mit dem Ende der öffentlichen Auslegung des  Planfeststellungsbeschlusses, der für einen Zeitraum von zwei Wochen  öffentlich auszulegen ist, beginnt (Auslegung des  Planfeststellungsbeschlusses wird öffentlich bekannt gemacht)! Nach Ende  der genannten Auslegungsfrist muss die Klage innerhalb eines Monats  erhoben werden. Soweit einzelnen Betroffenen der  Planfeststellungsbeschluss individuell (per Post) zugestellt wird,  beginnt die Monatsfrist bereits mit der individuellen Zustellung. Die  Klage ist innerhalb einer Frist von 6 Wochen zu begründen (dabei ist die  Klagefrist von einem Monat bereits eingeschlossen).Prüfen Sie, ob Ihren Einwendungen statt gegeben wurde oder nicht - Punkt für PunktEntscheiden  Sie, ob Sie gegen Feststellungen klagen wollen, die Sie persönlich und  Ihr Grundstück direkt betreffen. Nur wer selber klagt, wird - beim  Fehlen entsprechender Regelungen in der Planfeststellung - eventuell  entschädigt, erfolgreiche Klagen anderer lösen keinen Anspruch für Sie  aus.Entscheiden  Sie, ob Sie gegen Sie betreffende Feststellungen klagen wollen, z.B.  unzureichenden Lärmschutz für ihr Wohngrundstück, fehlende  Entschädigungsregelungen. Klagen Sie selber und / oder ermuntern und  unterstützen Sie klageberechtigte Umweltverbände (z.B. NABU), soweit sie  Allgemeininteressen, wie Natur- oder Umweltschutz geltend machen wollen  oder klageberechtigte Bürgerinitiativen (z.B. Betuwe - so nicht! Wesel  e.V. www.betuwe-wesel.de ) zu einer Klage Nach einem Monat haben Sie keine direkte Klagemöglichkeit mehr.   Personen, die bisher keine Einwendung gemacht haben, empfehlen wir:     
    Aufgrund  des § 7 Abs. 4 UmwRG führt die Tatsache, dass keine Einwendungen  erhoben wurden, nicht dazu, dass sie diese nicht doch noch in einem  Klageverfahren geltend machen können. Insofern gilt grundsätzlich das  bereits Gesagte.Entscheiden  Sie, ob Sie sich gegen Feststellungen genereller Natur (z.B.  Lärmschutz, Umweltschutz) engagieren wollen, die Sie und Teile der  Allgemeinheit benachteiligen. Ermuntern und unterstützen Sie  klageberechtigte Umweltverbände (z.B. NABU) oder Bürgerinitiativen (Betuwe - so nicht! Wesel e.V. www.betuwe-wesel.de) bei einer Klage Nach einem Monat haben auch diese Verbände keine direkte Klagemöglichkeit mehr.   Eigentümern, die an die Bahn verkaufen sollen, empfehlen wir:   
    Lassen  Sie sich nicht unter Druck setzen, die Planfeststellung verpflichtet  Sie nicht automatisch zum Verkauf oder zu irgendwelchen Handlungen.  Soweit die Bahn sich nicht mit Ihnen einigt, ist sie ggf. gezwungen ein  aufwendiges Enteignungsverfahren durchführen zu lassen.Nutzen Sie öffentliche Verzeichnisse wie z.B. die Bodenrichtwertkarten und Immobilienrichtwerte (borisplus.nrw.de) und unabhängige Gutachter zur Bewertung von Grundstücken, Aufbauten und PflanzungenTauschen Sie sich mit anderen Anliegern und der Stadt Voerde ausEine angemessene Entschädigung ist Ihr gutes RechtWer  Sie enteignen will, muss nachweisen, selber angemessene Angebote  unterbreitet zu haben und trägt die Kosten. Im Enteignungsverfahren  bestellt das Gericht neutrale Gutachter 
 
 
 Veröffentlichungen der Leibnitz Universität Hannover zu den Mess-Ergebnissen in Hamminkeln:     
 
 Quellen:    
http://www.betuwe-niederrhein.de/Handlungsempfehlungen   http://www.betuwe-voerde.de/Handlungsempfehlungen-im-Verfahren
 
 
 
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 Verband der Bürgerinitiativen
 
 Betuwe - so nicht! - sondern besser!
 
 >>hier<<der Link zur Homepage
   
 
 Offizielle Seite der Bürgerinitiative "Rettet den Eltenberg"
 
 
     Einfluss von Lärm auf die Immobilienbewertung
>>HIER<< 
 weitere Informationen
 
 
 
 
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 Emmerich-Oberhausen
 
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ABS 46/2 - Grenze D/NL - Emmerich - Oberhausen
 Plan-
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  Informationen zu (Ihren)
 Grundstücks- und Immobilien-
 werten im Land
 Nordrhein-Westfalen
 
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Lärmmessungen der Städte
 Emmerich-Rees
 Hamminkeln-Wesel
 
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 Planfeststellungs-unterlagen
 zum Planfeststellungs-
 abschnitt
 PFA 3.1 Haldern
 
 >> Hier<
 
 
 
 
 
 
 
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											|  |  |  | "Het einde van de Betuwelijn" |  |  |  
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